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Länderbrief  Österreich

Auslandsentsendung und -überlassung nach Österreich

Obwohl Österreich für die hohen Hürden und die vielen Formalitäten beim Personaltransfer bekannt ist und auf den ersten Blick viele abschreckt, ist der Auslandseinsatz in Österreich gar nicht so schwer!

Wir lichten für Sie den Dschungel der Regelungen und notwendigen Formalien in Österreich:

Entsendemeldung ein Muss: Jede Entsendung nach Österreich muss mindestens 7 Tage vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinationsstelle des BMF für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (kurz "KIAB" genannt) vom entsendenden Unternehmen gemeldet werden. Dieses Entsendemeldeverfahren gilt für alle in der EU ansässigen Unternehmen, für Firmen aus EU-Oststaaten aber mit Beschränkungen.

Seit August 2009 ist zur "EU-Meldung" ein geändertes Meldeformular KIAB 3 nebst Beiblatt für die Entsendung mehrere Arbeitnehmer verfügbar, das auch die neue Adresse der Meldestelle (KIAB) enthält. Da die Kontrollen der KIAB, auch in den Betrieben vor Ort, stetig zunimmt, werden auch laufend mehr Verstöße gegen die Meldepflicht aufgedeckt und mit Geldbußen bis 1.000 € geahndet.
Unternemen aus Drittstaaten sowie in bestimmten geschützten Wirtschaftbereichen auch aus EU-Oststaaten müssen statt der Einreichung der Meldung eine Entsendebewilligung beantragen.

Dienstleistungsanzeige auch für die Überlassung:
Trotz des EU-Grundsatzes der Dienstleistungsfreiheit müssen EU-Dienstleister vor der erstmaligen grenzüberschreitenden Dienstleistungsleistungserbringung an österreichische Auftraggeber zudem eine Dienstleistungsanzeige einreichen, die jährlich durch eine " Erneuerungsanzeige " bestätigt werden muss. Für Auftraggeber aus Österreich kann das Vorliegen der Dienstleistungsanzeige durch eine Internetabfrage überprüft werden. - Die Dienstleistungsanzeige ist gerade auch für Zeitarbeitsunternehmen bei der Arbeitnehmerüberlassung an österreichische Entleiher bzw. Beschäftiger zwingend erforderlich und wird von der KIAB bei der Einreichung einer Entsendemeldung neuerdings stets geprüft.

Neben den Melde- und Anzeigepflichten muss - wie bei der Entsendung stets - die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und -löhne beachtet werden. Auch wenn Österreich - wie Deutschland - keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat, sind branchenspezifische Regelungen, wie z.B. in der Bauwirtschaft und der Arbeitnehmerüberlassung (einschließlich der dort spezifischen Kollektivverträge) einzuhalten.

Alle wichtigen Informationen zum Personaltransfer finden Sie topaktuell hier:
 

Länderinformation Österreich 

u.a. finden Sie dort auch 
  - Gehaltsrechner Östereich (brutto/netto - mit Steuer-/Sozialabgaben)
  - Lohnnebenkostenrechner (mit Stundensatzkalkulation)
  - Informationsleitfaden zur Firmengründung in Österreich
  - Kollektivertrag für die Arbeitskräfteüberlassung
  - Visumsregelungen für Österreich
  - Informationen zur Entsendung in die Bauwirtschaft

und ganz neu und topaktuell:

Entsendeverfahren Österreich

Entsendebedingungen Österreich
KIAB 3 Entsendemeldung
Entsendeverfahren Entsendebedingungen KIAB-Entsendemeldung


Ganz neu und topaktuell bei uns:

Das neue Entsendemanagement

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Entsendemangement

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